Unsere Kanzleiphilosophie
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Erbschaftsteuer-/Schenkungsteuerberatung und Testamentsvollstreckung

Mit einer vorausschauenden Planung lässt sich die Zahlung von Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer deutlich reduzieren bzw. gänzlich vermeiden.

Gerne erörtern wir mit Ihnen die Ziele Ihrer Verfügungen, betrachten die dafür notwendigen Gestaltungen und simulieren die steuerlichen Auswirkungen Ihres Testaments.

Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag eine Testamentsvollstreckung anordnen. Unter einer Testamentsvollstreckung ist die Durchsetzung des letzten Willens des Erblassers zu verstehen. Die vom Erblasser hierzu bestimmte Person ist der Testamentsvollstrecker.

Nutzen Sie bei diesem wichtigen und vertrauensvollen Amt die Berufsausübungsverpflichtungen des Steuerberaters zur unabhängigen und gewissenhaften Tätigkeit, die uns nur Ihrem Auftrag verpflichtet – sonst niemandem.

Ihre Vorteile sind:

  • Schutz der nicht volljährigen Kinder bei geschiedener Ehe
  • Schutz vor dem Zugriff von Eigengläubigern
  • Vermeidung von Konflikten/Erbauseinandersetzungen
  • Wirtschaftliche Verwaltung und Verwertung des Nachlasses

Wenn die oben genannten Argumente für Sie von Bedeutung sind, schlagen wir Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch vor.